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Important information for the end of the Brexit Transition Period and the EU Settlement Scheme, if you or your close family members are an EU / EEA Citizen

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Ende der Brexit-Übergangsfrist und der Eu Settlement Scheme. Wenn Sie oder Ihre Familienmitglieder EU- / EWR-Bürger sind, lesen Sie bitte.

Posted by: Gherson Immigration

Original Engish version is available  here

Im Folgenden legen wir die Gründe dar, warum EU/EWR-Bürger oder ihre Familienangehörigen, die im Vereinigten Königreich ansässig sind, nach Möglichkeit vor dem 31. Dezember 2020 den Status "Settled /Pre-Settled" beantragen sollten. Wenn Sie jedoch derzeit im Vereinigten Königreich wohnen, ist die Frist für Anträge im Rahmen des EU-Niederlassungssystems der 30. Juni 2021. 

Wenn Sie ein EU/EWR-Bürger sind, der nicht im Vereinigten Königreich ansässig ist, und Sie sich im Vereinigten Königreich aufhalten möchten, müssen diejenigen, die sich auf ihre EU/EWR-Staatsbürgerschaft berufen möchten, vor dem 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich ansässig sein. Diejenigen, die Familienmitglieder eines EU-/EWR-Bürgers sind, können danach nach Großbritannien kommen und sich unter bestimmten Voraussetzungen bewerben. Bitte kontaktieren Sie Gherson für weitere Informationen.

 

Ende der Brexit-Übergangszeit

Die Freizügigkeit endet am 31. Dezember 2020 um 23 Uhr. Dies bedeutet, dass EWR- und Schweizer Bürger und ihre nahen Familienangehörigen nicht mehr die Möglichkeit haben werden, gemäß den Freizügigkeitsrechten der EU und frei von den Kontrollen des nationalen Einwanderungsrechts frei in das Vereinigte Königreich ein- und auszureisen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Einwanderungsverordnung 2016 (Europäischer Wirtschaftsraum), die Verordnungen, die es EWR-/EU-Bürgern und bestimmten Familienmitgliedern ermöglichen, ihre vertraglichen Rechte im Vereinigten Königreich auszuüben, nach dem 31. Dezember 2020 nicht mehr in Kraft sein werden. Stattdessen müssen alle EWR- und Schweizer Staatsangehörigen und ihre nahen Familienangehörigen, die nach dem 31. Dezember 2020 in das Vereinigte Königreich einreisen und sich dort aufhalten wollen, einen gültigen Einwanderungsstatus gemäß den Einwanderungsbestimmungen des Vereinigten Königreichs beantragen und besitzen (die bisher nur für Nicht-EU-Migranten galten). 

In ähnlicher Weise werden diejenigen, die Inhaber von Anmeldebescheinigungen oder Daueraufenthaltsbescheinigungen sind (und diejenigen Familienmitglieder, denen ordnungsgemäß Aufenthaltskarten oder Daueraufenthaltskarten ausgestellt wurden) gemäß den EWR-Verordnungen ab dem 31. Dezember 2020 nicht mehr als Inhaber eines gültigen abgeleiteten EU-Aufenthaltsstatus betrachtet. Diese Personen müssen sich vor dem 30. Juni 2021 unter dem EUSS registrieren lassen, um sicherzustellen, dass sie weiterhin das Recht auf Aufenthalt im Vereinigten Königreich nach dem inländischen Einwanderungsrecht haben. Ein Versäumnis, dies zu tun, kann zu einem Überaufenthalt und einem unrechtmäßigen Aufenthalt im Vereinigten Königreich führen.. 

 

Die Nachfrist

Der Zeitraum zwischen dem 31. Dezember 2020, wenn die Freizügigkeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich offiziell endet, und dem 30. Juni 2021 (wenn die EUSS geschlossen wird) wird als „Nachfrist“ bezeichnet. Dieser Zeitraum entspricht der Zeit, die denjenigen EU/EWR-Bürgern (und ihren Familienangehörigen), die vor dem 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich ansässig waren, aber noch keinen Antrag im Rahmen des EUSS gestellt haben, für die Antragstellung zur Verfügung steht.

Obwohl EU/EWR-Staatsangehörige (und ihre unmittelbaren Familienangehörigen) jederzeit während der Nachfrist den Status "Pre-Settled" oder "Settled" beantragen können, gibt es während dieser Zeit keinen Schutz durch die EWR-Verordnungen, und daher ist der Einwanderungsstatus einer Person im Vereinigten Königreich erst dann sicher, wenn der Status im Rahmen des EUSS gewährt wurde. 

Die kürzlich veröffentlichten Bürgerrechte (Antragsfrist und vorübergehender Schutz) (EU Exit) Verordnungen 2020 ("Regulations 2020") bestätigen, dass, wenn eine Person bis zum 31. Dezember 2020 keinen Antrag im Rahmen des EUSS gestellt hat, sie während der Nachfrist nur dann geschützt ist, wenn sie eine "Relevante Person" ist, d.h. wenn sie eine Person ist, die vor dem 31. Dezember 2020 gemäß den EWR-Verordnungen 2016 "rechtmäßig ansässig" im Vereinigten Königreich war. 

Ein "rechtmäßiger Wohnsitz" gemäß den EWR-Verordnungen 2016 bedeutet, dass eine Person ihre "Vertragsrechte" als EWR- oder Schweizer Staatsangehöriger innerhalb von drei Monaten nach der Einreise in das Vereinigte Königreich ausgeübt haben muss und vor dem 31. Dezember 2020 Vertragsrechte im Vereinigten Königreich ausüben muss. Alternativ dazu gelten diejenigen, die im Besitz einer gültigen Dauerregistrierungsbescheinigung sind, ebenfalls als rechtmäßig ansässig.  

Was bedeutet die Ausübung von Vertragsrechten? Das bedeutet, dass eine Person in eine von fünf Kategorien fallen muss - d.h. Arbeitnehmer, Arbeitssuchender, Selbständiger, Selbstständiger oder Student. Für jede dieser Kategorien sind spezifische Unterlagen erforderlich, um nachzuweisen, dass der betreffende EWR/EU-Staatsbürger seine vertraglichen Rechte ausübt. Wenn es sich beispielsweise um einen Studenten handelt, muss er sich für einen Kurs eingeschrieben haben, eine umfassende Krankenversicherung (Comprehensive Sickness Insurance, CSI) abgeschlossen haben und über ausreichende Mittel verfügen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Oder wenn eine Person z.B. Selbstversorger ist, muss sie über ausreichende Mittel verfügen, um dem Staat nicht zur Last zu fallen, und die CSI besitzen. 

Diejenigen EWR- oder Schweizer Staatsangehörigen, die während oder nach der Nachfrist in das Vereinigte Königreich einreisen wollen oder die nicht nachweisen können, dass sie sich vor dem 31. Dezember 2020 rechtmäßig im Vereinigten Königreich aufgehalten haben, unterliegen den regulären, inländischen Bedingungen und Anforderungen für die Einwanderungskontrolle im Vereinigten Königreich, einschließlich der Ablehnungsgründe, in Übereinstimmung mit dem neuen punktebasierten System des Vereinigten Königreichs. Dies gilt insbesondere für jene Migranten, die mit der niedrigen Schwelle der Verweigerungsgründe in Konflikt geraten können, insbesondere in Bezug auf Charakter, Verhalten, Vereinigungen oder andere Gründe, die nicht als dem öffentlichen Wohl förderlich angesehen werden können und die zur Verweigerung eines Visums oder der Einreise im Hafen führen können.

Im Vergleich dazu werden diejenigen EWR- oder Schweizer Bürger, die während der Nachfrist durch die EWR-Verordnungen 2016 geschützt sind, einer viel höheren Schwelle unterliegen, die vom EU-Recht vorgesehen ist und die verlangt, dass das persönliche Verhalten der Person eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Bedrohung darstellt, die eines der grundlegenden Interessen der Gesellschaft berührt.

 

Das EU Settlement Scheme

Das EU-Settlement Scheme bietet erfolgreichen Antragstellern eine von zwei Arten von Status: Pre-Settled Status (vorgelagerter dauerhafter Status) und Settled Status (dauerhafter Status).

Der Unterschied hängt von der Dauer des ununterbrochenen Aufenthalts ab die der Antragsteller nachweisen kann, und anschließend die Dauer des gewährten Urlaubs. 

Der Status "Pre-Settled" wird jeder Person gewährt, die seit weniger als fünf Jahren im Vereinigten Königreich ansässig ist. Um zulässig zu sein, muss der Antragsteller nachweisen, dass dieser Aufenthaltszeitraum vor dem 31. Dezember 2020 begonnen hat. Der Antragsteller muss auch ein EU-/EWR-Bürger oder der direkte Familienangehörige eines EU-/EWR-Bürgers sein. Der Pre-Settled-Status gewährt dem Inhaber einen festen Urlaubszeitraum von fünf Jahren im Vereinigten Königreich. Dieser Status kann nicht verlängert werden und ist eine befristete Urlaubsgewährung. 

Der Settled Status setzt voraus, dass jeder EWR-/EU-Staatsangehörige (oder relevante Familienangehörige) über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren im Vereinigten Königreich ansässig gewesen sein muss. Der Status "Settled" gewährt dem Inhaber unbefristeten Urlaub zum Verbleib im Vereinigten Königreich.

 

Was jetzt getan werden sollte?

Wenn Sie nicht bereits im Rahmen des EU-Regelungssystems Maßnahmen ergriffen und einen Antrag gestellt haben, um Ihren Status im Vereinigten Königreich zu sichern, sollten Sie Ihren Antrag nicht bis zur letzten Minute aufschieben. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass Ihr Status im Vereinigten Königreich gesichert ist, und erforderlichenfalls Rechtsberatung einzuholen. Dies schließt diejenigen EU/EWR-Staatsangehörigen ein, die Inhaber einer Anmeldebescheinigung oder einer Daueraufenthaltsbescheinigung (oder Familienmitglieder, denen eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte ausgestellt wurde) gemäß den EWR-Verordnungen 2016. 

Falls Sie dies noch nicht getan haben, bitten wir alle, die berechtigt sind, den Status "Pre-Settled" oder "Settled" nach Möglichkeit vor dem 31. Dezember 2020 zu beantragen. Die offizielle Frist für den Pre-Settled-Status im Rahmen des EU-Settlement Scheme ist der 30. Juni 2021. Um die sicherste Position zu gewährleisten, ist es jedoch ratsam, diesen Antrag so früh wie möglich zu stellen. Diejenigen, denen der Status "Pre-Settled" gewährt wurde und die sich nach dem 30. Juni 2021 für den Status "Settled" qualifizieren, können einen entsprechenden Antrag stellen. 

Bitte vergewissern Sie sich auch, dass Sie vor dem 31. Dezember 2020 Ihre Vertragsrechte im Vereinigten Königreich ausüben und dass Sie alle erforderlichen Unterlagen zum Nachweis dieser Rechte besitzen. Bitte beachten Sie, dass die Nichteinhaltung von Einwanderungsgesetzen, einschließlich Aufenthalten von EWR/EU-Bürgern im Vereinigten Königreich, die nicht nachweisen können, dass sie ihre Vertragsrechte ausüben, auch zukünftige Anträge auf die britische Staatsbürgerschaft beeinflussen kann. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte dringend an Gherson.

Gherson verfügt über einen reichen Erfahrungsschatz in allen Aspekten des britischen Einwanderungsrechts und hat viele Kunden bei ihren Anträgen im Rahmen des EU-Ansiedlungsprogramms des Innenministeriums unterstützt. Wenn Sie spezielle Fragen oder Rückfragen in Bezug auf Ihre besonderen Umstände haben, zögern Sie bitte nicht, uns per E-Mail  oder per Telefon unter +44 (0) 207 724 4488 zu kontaktieren.

 

Die Informationen in diesem Blog dienen nur der allgemeinen Information und erheben nicht den Anspruch, umfassend zu sein oder Rechtsberatung zu bieten. Obwohl alle Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass die Informationen und Gesetze zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell sind, sollte betont werden, dass dies aufgrund des Zeitablaufs nicht unbedingt die gegenwärtige Rechtslage widerspiegelt.. Gherson übernimmt keine Verantwortung für Verluste, die durch den Zugriff auf oder das Vertrauen in die Informationen in diesem Blog entstehen können. Für formelle Beratung zum aktuellen Gesetz zögern Sie bitte nicht, Gherson zu kontaktieren. Rechtsberatung wird nur auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung erteilt, die als solche gekennzeichnet und vom Kunden und von oder im Namen von Gherson unterzeichnet ist.

©Gherson 2020

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